Strand- und Platzordnung

Liebe Camper und Benutzer der Freizeitanlage

Das Team vom Camping Kollersee heißt Sie herzlich willkommen und wĂŒnscht Ihnen einen rundum angenehmen Aufenthalt. Damit alle GĂ€ste sich wohlfĂŒhlen bitten wir die folgenden Platzregeln einzuhalten:

Geltungsbereich: Die Platzordnung gilt fĂŒr alle CampinggĂ€ste (Dauer- und TagesgĂ€ste) und deren Besucher. Zugang zum Platz haben generell nur Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung, d.h. nach ordnungsgemĂ€ĂŸer, schriftlicher Anmeldung oder entsprechendem Parzellenvertrag. Erlaubt sind ZugĂ€nge zum Platz im Eingangsbereich neben der Einfahrtsschranke, beim Bistro, in der Platzmitte sowie am Biotop. Ein Übersteigen der ZĂ€une ist streng verboten und hat mindestens einen Platzverweis zur Folge. Mit dem Betreten des Platzes erkennt jeder Gast bzw. der Besucher diese Platzordnung sowie die AGB (Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen) vorbehaltlos an. Platzordnung und AGB hĂ€ngen in den GeschĂ€ftsrĂ€umen aus.

 Durchgangscamper sind kurzzeitige Nutzer einer Parzelle, mit oder ohne Wohnwagen bzw. mit einem Wohnmobil unter 4,5 Tonnen. FĂŒr alle CampinggĂ€ste ist max. 1 Fahrzeug je Parzelle gestattet. Als Tagesbesucher gilt, wer einen Dauer- oder Durchgangscamper besucht und den Platz betritt, ohne ĂŒbernachten zu wollen - es fallen ggf. GebĂŒhren an. Als Ăœbernachtungsgast gilt, wer einen Dauer- oder Durchgangscamper besucht und bei diesem ĂŒbernachtet, ohne eine eigene Parzelle angemietet zu haben. GemĂ€ĂŸ der GebĂŒhrenordnung ist eine PersonengebĂŒhr zu entrichten. Besucher und ÜbernachtungsgĂ€ste, welche keine Durchgangscamper sind, dĂŒrfen den Platz nicht mit ihrem Fahrzeug befahren. Die Zugangsberechtigung kann vom Platzpersonal jederzeit nachgeprĂŒft werden.

  • Der Verkauf von Waren, das Hausieren sowie das Abhalten von Werbeveranstaltungen oder dergleichen ist auf dem gesamten GelĂ€nde verboten. WĂ€hrend der Öffnungszeiten der Rezeption steht ein kleiner Shop fĂŒr EinkĂ€ufe bereit.
  • Das Befahren der Freizeitanlage ist nur auf den ausgewiesenen Wegen erlaubt; Einbahnstraßen sind zu befolgen. Das Befahren erfolgt ausdrĂŒcklich auf eigene Gefahr und ist nur fĂŒr Dauer- oder Durchgangs-camper (nicht fĂŒr deren GĂ€ste) erlaubt und darf nur in Schritt-Geschwindigkeit erfolgen. Dies gilt fĂŒr alle Fahrzeuge jedweder Art, u.a. auch fĂŒr das Befahren mit (Elektro-) FahrrĂ€dern und anderen, elektrisch oder nicht elektrisch oder mit Motor betriebenen Fahrzeugen. Das Ăœberfliegen des GelĂ€ndes mit Modellflugzeugen, Drohnen etc. ist generell verboten. Kraftfahrzeuge (PKW) sind nur auf den dafĂŒr vorgesehenen KraftfahrzeugabstellflĂ€chen (gebĂŒhrenpflichtiger Parkplatz) abzustellen. Dies gilt auch fĂŒr nicht elektrisch oder per Motor betriebene Fahrzeuge (z.B. AnhĂ€nger). Ausnahmen gelten fĂŒr Dauercamper und sind in den MietvertrĂ€gen geregelt. Nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  • Ruhezeiten. Von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind Ruhezeiten auf der Freizeitanlage. Die Einfahrtsschranke ist in der Zeit zwischen 22:30 Uhr und 07:30 Uhr geschlossen; eine Einfahrt ist dann nicht möglich. Die Ausfahrtsschranke ist zu keiner Zeit verschlossen. Die Einfahrt mit ZweirĂ€dern ist nur wĂ€hrend der Rezeptionsöffnungszeiten möglich, da die Schranke fĂŒr ZweirĂ€der manuell bedient wird.
  • Hunde und andere Haustiere gleich welcher Art, GrĂ¶ĂŸe und Rasse sind an der Leine zu fĂŒhren. Das Freilaufen lassen von Tieren jeglicher Art, desgleichen der Aufenthalt derselben am Badestrand oder in den sanitĂ€ren Anlagen ist untersagt, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung der Platzleitung vor. FĂŒr Hunde sind die jeweiligen Inselvorschriften zu beachten. Tierhalter und Personen, die Tiere in ihrer tatsĂ€chlichen Obhut haben, sind verpflichtet, eine BelĂ€stigung der Allgemeinheit (Bellen o.Ă€.) sowie Platzverschmutzungen, egal ob klein oder groß, zu verhindern. FĂŒr Schutz- und Wachhunde des Platzbetreibers gelten Ausnahmen.
  • Der Aufenthalt, das Baden sowie sonstige FreizeitbeschĂ€ftigungen auf dem Platz, dem Parkplatz, am Strand und im Wasser geschehen ausdrĂŒcklich immer auf eigene Gefahr. Der Strand ist zu keinem Zeitpunkt bewacht, es gibt keine Strand- oder Badeaufsicht.
  • Der Strand ist in seiner kompletten LĂ€nge, analog dem Campingplatzareal, im Besitz des Platzes und ausschließlich zur Erholung da. Es handelt sich bei diesem Strandabschnitt um einen Familienstrand, an dem angemessene Badekleidung zu tragen ist. Wind- und Kitesurfen ist hier nur an Tagen erlaubt, an denen kein Badebetrieb herrscht. Das ins Wasser lassen von Objekten, die eine FlĂ€che von 4 qm ĂŒbersteigen, sowie deren ‚Parken‘ am Strand ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere fĂŒr Katamarane, Segelboote und große Aufblasobjekte. Der Platzbetreiber kann am Strand weitere Gebote & Verbote erteilen.

Ganz generell gilt das Gebot eines rĂŒcksichtsvollen Verhaltens. Jegliche GewerbeausĂŒbung, auch die gewerbliche Vermietung von WassersportgerĂ€ten, ist verboten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Erlaubnis des Platzbetreibers vor.

Es wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung bzw. Verkehrssicherung ĂŒbernommen wird.Insbesondere besteht fĂŒr den Platzbetreiber keine Verkehrssicherungspflicht. Die Benutzung des Strandes ist generell nur von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr gestattet. Störenden Personen kann die Strandnutzung jederzeit untersagt werden.

 Zugang zum Strand gibt es entweder ĂŒber die öffentliche, asphaltierte Zugangsstraße (rechts vom Eingang) oder fĂŒr CampingplatzgĂ€ste (und nur fĂŒr diese!) am 'Biotop' (Ostausgang) oder in der Platzmitte bzw. am Bistro - vgl. Plan. Um die dort wohnenden Camper nicht zu stören, bitten wir um Ruhe beim Verlassen oder Betreten des Campingplatzes. Die Nutzung der ZugĂ€nge vom Campingplatz zum Strand ist nur CampingplatzgĂ€sten erlaubt.  SpĂ€testens mit Eintritt der Dunkelheit sind diese ZugĂ€nge gesperrt, der Campingplatz kann dann nur noch ĂŒber den Eingang an der Rezeption betreten werden.

Auf dem Strandareal ist die Errichtung von Zelten, mobilen UnterkĂŒnften, Absperrungen, ZĂ€unen und sonstigen Anlagen, desgleichen das Ziehen von GrĂ€ben sowie der Aushub von Löchern untersagt. Das Verbringen von chemischen oder sonstigen, nicht zum Verzehr durch Menschen bestimmten FlĂŒssigkeiten oder Stoffen sowie das Hantieren mit Strom, Leitungen, Seilen und SchnĂŒren, desgleichen das Mitbringen und der Betrieb von Stromaggregaten und sonstigen Maschinen ist verboten. Jegliche Art von offenen Feuern ist verboten. Das Abspielen von Musik ist nur dann erlaubt, wenn sich keine anderen Strandbesucher gestört fĂŒhlen.

Auf dem Strand und im Wasser des Uferbereiches ist das Betreiben von Flugmodellen oder Wasserfahrzeugen verboten. Das gilt auch fĂŒr Drohnen. Generell gilt auf dem gesamten Kollersee aufgrund des Naturschutzes ein Verbot fĂŒr motorbetriebene Objekte jeglicher Art. FĂŒr Hunde ist unser Strandabschnitt, analog dem Campingplatzareal, verboten. Entsprechend ist auch das Reiten, das DurchfĂŒhren oder das Baden von Pferden o.Ă€. nicht erlaubt.

  • Die Benutzung von SanitĂ€ranlagen auf dem Platz ist nicht öffentlich und nur Personen gestattet, die ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldet sind. Das unbefugte Betreten der SanitĂ€ranlagen ist Hausfriedensbruch. Toiletten sind rund um die Uhr zugĂ€ngig; WaschrĂ€ume jedoch nur bis max. 23 Uhr. Das SpĂŒlen von Geschirr ist in den SanitĂ€rrĂ€umen untersagt. Der Gebrauch der SanitĂ€ranlagen erfolgt immer auf eigene Gefahr. NaturgemĂ€ĂŸ kann in SanitĂ€ranlagen eine erhöhte Rutschgefahr bestehen. Kinder unter 6 Jahren dĂŒrfen nur in Begleitung Erwachsener in die SanitĂ€rgebĂ€ude. Wir bitten um pflegliche Behandlung und grĂ¶ĂŸtmögliche Sauberkeit! Das Benutzen der öffentlichen Toiletten (neben Bistro) ist nur gestattet, wenn die entsprechende GebĂŒhr entrichtet wurde, sofern eine solche verlangt wird.
  • Schutzbauten: Zur Sicherung der lokalen Population div. Tiere sind Schutzbauten errichtet, u.a. EidechsenhĂŒgel & Totholzhaufen. Diese Artenschutzbauten dĂŒrfen nicht betreten oder verĂ€ndert werden. Im Umkreis von mind. 50 cm dĂŒrfen keine schattenspendenden Anpflanzungen oder Einrichtungen gesetzt bzw. errichtet werden.
  • Grillen / Brandvorschriften: Das Entfachen von offenem Feuer ist auf der gesamten Freizeitanlage einschließlich des Strandes streng verboten. Auf dem Campingplatz ist das Grillen mit Gas- oder Elektrogrill grundsĂ€tzlich erlaubt, sofern ein Mindestabstand zum Boden von 50 cm und außerdem ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Zelten, WohnwĂ€gen, Mobilheimen sowie HĂ€usern und Fahrzeugen etc. eingehalten wird. Bei extremer Trockenheit (Brandgefahr) kann es zu weiteren EinschrĂ€nkungen kommen. Am Strand ist jegliches Grillen und offenes Feuer ausdrĂŒcklich untersagt.
  • MĂŒllentsorgung: Auf der gesamten Freizeitanlage inkl. Strand ist das Ablagern beziehungsweise das Liegenlassen von GegenstĂ€nden gleich welcher Art (Unrat, Öl, Flaschen, Speisereste, Zeitungen, Windeln etc. etc.) streng untersagt. Desgleichen die Entleerung von Flaschen, Dosen und sonstigen BehĂ€ltnissen.  FĂŒr die Abfall-, Chemietoiletten - und Abwasserentsorgung stehen entsprechende Einrichtungen zur VerfĂŒgung, die ausschließlich von CampingplatzgĂ€sten genutzt werden dĂŒrfen. Der oder die MĂŒllcontainer sind nur fĂŒr ĂŒblichen Hausabfall/Glasabfall nutzbar. GrĂŒnschnitt wird separat hinter dem Trafohaus entsorgt. Alle anderen AbfĂ€lle sowie sperrige GegenstĂ€nde sind 'SondermĂŒll' oder 'SperrmĂŒll' und dĂŒrfen nicht in die Abfallcontainer, sondern sind privat zu entsorgen. Zuwiderhandlungen verursachen höhere Kosten bei der MĂŒllabfuhr und werden an den Verursacher weiter berechnet oder fĂŒhren zu einer KĂŒndigung.
  • Die Freizeitanlage und der Strand dienen der Erholung. Es ist auch außerhalb der offiziellen Ruhezeiten nicht erlaubt, Feierlichkeiten, Feste, ZusammenkĂŒnfte, Partys und sonstige Firmen- oder private Veranstaltungen, die geeignet sind, die Allgemeinheit und insbesondere die Nachbarschaft zu belĂ€stigen, abzuhalten. Ausnahmen bedĂŒrfen der Genehmigung der Platzleitung. LĂ€rm ist generell zu vermeiden. TontrĂ€ger dĂŒrfen auf dem Campingplatz nur in einer LautstĂ€rke abgespielt werden, von der die Nachbarn nicht belĂ€stigt werden; dies ist ggf. weniger als die sog. ZimmerlautstĂ€rke. In den Ruhezeiten (13:00 - 15:00 Uhr sowie 22:00 - 07:30 Uhr) ist das Abspielen von TontrĂ€gern im Freien generell verboten. Ballspiele, insbesondere Fußball ist auf der gesamten Anlage nicht gestattet.
  • Das Reinigen, Warten und Reparieren von Fahrzeugen jedweder Art auf dem Platz ist verboten.
  • Auf der Campinganlage ist das EinzĂ€unen von Parzellen, die Errichtung von ZĂ€unen oder Absperrungen sowie das Ziehen von GrĂ€ben etc. untersagt. Ausnahmen sind in den DauermietvertrĂ€gen geregelt. Zeltpflöcke, SchnĂŒre etc. sind so zu handhaben, dass niemand gefĂ€hrdet wird.
  • Hausrecht: Das Platzpersonal ist jederzeit zu Kontrollzwecken berechtigt, die Zugangsberechtigung (SchlĂŒssel, Magnetkarten, Quittungen, Eintrittskarten o.Ă€.) sowie sonstige Berechtigungspapiere zu ĂŒberprĂŒfen. Den Weisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten.
  • Aufenthaltsrecht: Die Freizeitanlage dient nur den berechtigten Personen zur Erholung. StrandgĂ€ste gelten nur dann als berechtigt, sofern sie sich ordnungsgemĂ€ĂŸ verhalten. Aufforderungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten. FĂŒr den Strandbereich kann bei VerstĂ¶ĂŸen ein Platzverbot ausgesprochen werden, das bei Missachtung als Hausfriedensbruch zur Anzeige kommt. Es gilt der Tatbestand des schweren und vorsĂ€tzlichen, Hausfriedensbruchs sofern die betreffende(n) Person(en) nach AushĂ€ndigung dieser Platzordnung das GelĂ€nde nicht sofort rĂ€umen.

Das Betreten der Campinganlage ist unbefugten Personen nicht gestattet - Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht.  Als unbefugte Personen gelten auch GĂ€ste von Dauercampern o.Ă€., die nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldet wurden. Die Weitergabe von Zugangsberechtigungen (z.B. Transponder fĂŒr das SanitĂ€rgebĂ€ude o.Ă€.) gilt ggf. als Grund fĂŒr eine sofortige Beendigung des MietverhĂ€ltnisses.

  • Sicherheit: Der Aufenthalt in der Natur kann Risiken beinhalten (z.B. Sturm, Hagel, herabfallende Äste etc.), fĂŒr die weder Haftung noch Schadenersatz geleistet wird. Jeder Platznutzer ist angehalten die Umgebung zu respektieren; bei Missbrauch haftet der Verursacher in vollem Umfang. Am See gibt es zeitweise heftigere WindverhĂ€ltnisse als es die meisten Bewohner/GĂ€ste gewohnt sind. Vorzelte, Gartenmöbel, auch Pflanztöpfe o.Ă€. sind deshalb mit sog. SturmbĂ€ndern zusĂ€tzlich zu sichern.

Der Platz wird aus SicherheitsgrĂŒnden an diversen Stellen per Video ĂŒberwacht. Die entsprechenden Aufzeichnungen werden gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Bestimmungen max. 48 Stunden aufbewahrt. Sofern ein Internet-Zugang ĂŒber platzeigene Technik genutzt wird, kann diese gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Bestimmungen aufgezeichnet und aufbewahrt werden.

  • Haftung: FĂŒr begrĂŒndete Schadensersatzleistungen gegenĂŒber Nutzern, und zwar unerheblich, ob es sich hierbei um Dauer- oder nur vorĂŒbergehende Nutzer handelt, haftet der Betreiber nur in Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Diese Platzordnung gilt ab sofort; sie kann jederzeit aktualisiert und geĂ€ndert werden.

BrĂŒhl, 20.02.2022

Camping Kollersee GmbH, vertreten durch die GeschÀftsleitung